"Als Marktplatz gilt seit dem Mittelalter ein Platz innerhalb einer Stadt oder eines Dorfes, an dem materielle oder immaterielle Güter gehandelt werden und auf dem jeweils ...
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städtischen oder lokalen Recht gründen. Der Marktplatz war in der Regel zugleich der Stapelplatz." - (de.wikipedia.org 29.02.2020)