Papier im A4-Hochformat, einseitig bedruckt (Kopie).
Text: "Abschrift // Wolmirstedt, den 15. Mai 1946 //
Betrifft: Erfassung der zur Entlassung gekommenen NSDAP-Mitglieder // und aller politisch untragbar gewordenen Personen aus öffent- // lichen Verwaltungen sowie den Betrieb der privaten Wirtschaft. //
Der Herr Präsident der Provinz Sachsen hat in Erweiterung der in obiger // Angelegenheit bisher bestehenden Anordnungen die Einrichtung einer // Sonderdienststelle bei der Bezirksverwaltung verfügt und dieser Dienst- // stelle besondere Aufgaben auf diesem Gebiet zugewiesen. Von Bedeutung // wird damit die allgemeine Erfassung und der Aufbau einer Kartei, die auf dem Laufenden gehalten werden muss. //
Zur Durchführung dieser Massnahmen und zur Erstellung der Kartei hat der // Herr Bezirkspräsident verfügt, dass von allen Verwaltungen und Firmen // für alle seit April 1945 zur Entlassung gekommen Pgs, und der sonstig- // en politisch untragbar gewordenen Personen eine Karteikarte in doppel- // ter Ausfertigung mit Maschinenschrift herzustellen ist. //
Anliegend eine Karteikarte, nach deren Muster die Kartei erstellt // werden soll. Alle Verwaltungen am Orte und die Inhaber der privaten Be- //triebe haben diese Kartei anzulegen. //
Folgendes gilt dabei zu beachten: // 1.) Die Karteikarte sind mit Maschinenschrift in doppelter Ausferti- // gung dem Vordruck entsprechend aufzustellen. Auf genaueste Beantwortung // der gestellten fragen ist besonders zu achten. // In der Spalte "Ob und wieder engestellt und als was" ist auf der // Karteikarte die weitere Verwendung im Betrieb, sei es im Wege der Dienst- // verpflichtung oder in einer niedrigeren Beschäftigungsstelle zu vermer- // ken oder seine Einstellung in einen anderen Betrieb (wenn dies bekannt // ist). Anderenfalls muss die Frage offen bleiben. //
2.) Die Karteikarten sind nur für alle zu Entlassung gekommenen vorge- // nannten Personen auszufertigen. Unter Verwendung der gleichen Karte haben // die Betriebe und Verwaltungen im Laufe der nachfolgenden Zeit noch ein- // tretende Entlassungen sinngemäss zu melden. // Sofern durch den Betrieb vorgenannte Personen ( die aus anderen Betrieben // aufgenommen worden sind), erneut zur Entlassung kommen oder sonstige // wesentliche Veränderungen eintreten, ist dies über die örtliche Poli- // zeiverwaltung hierher zu melden unter Angabe der Personalien und Wohn- // ort - Betriebsbezeichnung - wann und weshalb die Entlassung erfolgte // und wohin der Genannte neu arbeitsvermittelt wurde. //
3.) Parteimitglieder, die nicht entlassen worden, sondern noch im alten // Betrieb tätig sind, sind listemässig zu erfassen unter angabe von: // Vor- und Zuname, genaue Berufsbezeichnung a) vor dem 1.5.45 // b) gegenwärtig // Geburtsdatum, Wohnort, Strasse und Hausnummer, wo beschäftigt, // weshalb nicht entlassen, welche Funktion in der NSDAP und // Gliederung, seit wann im Betrieb tätig. // Ich ersuche die Aufstellung der Karteikarten (zu 1) und der Listen // (zu 3) für die Verwaltungen am Ort und sowie die Inhaber privater // Wirtschaftsbetriebe sofort in Angriff zu nehmen. //
Das gesamt Material muss am 25. Mai 1946 an den Herrn Bürgermeister // der Gemeinde gesandt werden, der es dann weiter an den Herrn Landrat // gibt.".
Die im Text erwähnte Muster-Karteikarte ist nicht vorhanden.