Die Halberstädter Braumarken, die zur Versteuerung des zu brauenden Bieres dienten, mussten vor dem Beginn des Brauaktes bei der betreffenden städtischen Stelle gelöst werden und es durfte mit dem Brauen erst begonnen werden, nachdem die Entrichtung der Brauaccise durch Vorzeigung und Abgabe der Braumarken bei der hierfür bestimmten städtischen Dienststelle nachgewiesen war. (Tornau in Besser/Brämer/Bürger/Hartmann 2003)
Im glatten Hohlrand ein aufrecht gestelltes Fass, daneben je ein Doppelhaken für die Stadt Halberstadt.