Papier einseitig bedruckt. Ursprünglich im A3-Hochformat, hier an den Rändern beschnitten.
Inhalt: Das Plakat veröffentlich zwei Bekanntmachungen des Internationalen Militär-Gerichtshofes:
1. Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung des verbrecherischen Charakters der Organisationen Reichsregierung, Korps der politischen Leiter der NSDAP, Schutzstaffeln der NSDAP, Sicherheitsdienst, Geheime Staatspolizei, Sturmabteilung der NSDAP, Generalstab und Oberkommando der Deutschen Wehrmacht am 20.11.1945 in Nürnberg im Rahmen des Anklageverfahrens der Alliierten gegen die Hauptkriegsverbrecher.
Zur Anhörung wird allen Angehörigen der Organisationen ein Aussagerecht eingeräumt. Sollte davon Gebrauch gemacht werden sollen, sollen die entsprechenden Personen ein Gesuch beim Gerichtshof einreichen. Befinden sich entsprechende Personen in Haft, sollen die Gesuche über Militärstellen weitergeleitet werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Aussage keine Straffreiheit gewährt.
2. Die Anklageschrift gegen den noch flüchtigen Martin Bormann wegen "Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschheit" kann im Justizpalast in Nürnberg eingesehen werden. Sollte der Angeklagte eine Aussage zum Verfahren machen wollen kann er dies tun oder sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Sollte er nicht erscheinen, wird das Verfahren am 20. November 1945 gegen ihn auch in Abwesenheit eröffnet. Für den Fall das er schuldig gesprochen wird, kann das Urteil ohne weitere Verhandlung vollstreckt werden, sobald er aufgefunden wird.
Beide Bekanntmachungen wurden durch den Generalsekretär des Internationalen Militär-Gerichtshofes Harold B. Willey veröffentlicht.