Die Radfahrkarte, Nr. 271 ist ausgestellt für Karl Tettenborn. Die Vorderseite ist in lateinischer Schrift gedruckt und in Sütterlin handschriftlich vervollständigt und gestempelt. Folgende Angaben finden sich auf dem Dokument: " Staat Preußen Nr. 271 // Radfahrkarte für den Kupfer= // schmied Karl Tettenborn // wohnhaft zu Wolmirstedt // den 13. Oktober 1916 // Die Polizeiverwaltung // J. A. Haselhorst [?] " Zudem befindet sich noch ein Siegel auf der linken Seite des Dokumentes, umlaufend " POLIZEI-VERWALTUNG WOLMIRSTEDT " mittig befindet sich der preußische Adler.
Auf der Rückseite ist ein weiterer Stempel der handschriftlich in Sütterin ergänzt wurde: " Erlaubnis zur Benutzung von Fahrrad- // rollen nur zum Zwecke Fahrt zur // Arbeitsstätte erteilt.
Erlaubnis erlischt bei Fortfall des Zweckes. // Neuhaldensleben, den 10.11.1916 // Königliches Bezirkskommando. " Auch auf der Rückseite findet sich ein Siegel, im oberen Halbkreis " KOENIGL. PREUSSISCHES "; mittig unter dem preußischen Adler " BEZIRKSKOMMANDO "; unterer Halbkreis: " NEUHALDENSLEBEN ".