Papier im A4-Hochformat einseitig bedruckt und beschrieben. Linksseitig gelocht.
Inhalt: Rundbrief des Fachreferates IV-V Textil/Bekleidung/Leder der Landeshandwerkskammer Sachsen-Anhalt vom 14.08.1952 mit dem alle Genossenschaften des lederverarbeitenden - und Sattlerhandwerkes über neue, ab 17.07.1952 geltenden, Bestimmungen informiert werden. Hiernach dürfen Verträge über die Herstellung von Holzpantinen und Holzzweischnallern direkt zwischen dem Herstellungsbetrieb und dem Kunden abgeschlossen werden. Die Absicht des Vertragsabschlusses muss aber mit der zuständigen Deutschen Handelszentrale abgesprochen werden. Darüber hinaus sollen alle Verträge der Handelsorganisationen, Konsumgenossenschaften und Deutschen Handelszentralen mit der privaten Wirtschaft und dem Handwerk für das 4. Quartal 1952 umgehend bei der Staatlichen Verwaltung für Materialversorgung gemeldet werden, damit die notwendige Zuteilung von Material/Rohstoffen und so eine schnellere Warenverteilung gewährleistet werden kann.