VS: Notgeld der Stadt Burg;
Fünfzig Milliarden Mark;
Burg, den 1. November 1923;
Der Magistrat, hdschr. Uschr;
RS: 50 Milliarden 50;
Bis auf weiteres gültig im Kreise Jerichow I;
Der Ablauf der Gültigkeit des Notgeldes wird amtlich bekanntgegeben;
Wer Notgeld nachmacht oder verfälscht oder nachgemachtes oder verfälschtes sich verschafft und in Verkehr bringt, wird mit Zuchthaus bestraft.;
lks. Stadtwappen - Magistrat der Stadt Burg;
re. Stempel "Kreisausschuss des Kreises Jerichow I";
Nr. Reihe B 001933.