VS: Notgeld der Stadt Burg;
1,05 Goldmark = 1/4 Dollar
Ausgegeben mit Genehmigung des Reichsministers der Finanzen;
Burg b. M., 10. November 1923;
Der Magistrat, 2 hdschr. Uschr;
rotes Stadtwappen - Magistrat der Stadt Burg;
vertikal re. Nr. 0081954;
1,05 Goldmark = 1/4 Dollar;
RS: Dieser Notgeldschein ist für den Geldverkehr im Kreise Jerichow I bestimmt. Er ist nach Maßgabe der Vorschriften der Reichsregierung gedeckt. Der Inhaber des Scheines ist berechtigt, innerhalb eines Monats nach Aufruf den Schein gegen die hinterlegten Stücke der wertbeständigen Anleihe oder der Goldschatzanweisungen des Deutschen Reiches oder gegen einen dem Kurse der hinterlegten Wertpapiere am Tage der Zahlung entsprechenden Barbetrag nach Wahl des Ausstellers bei der Stadthauptkasse zu Burg einzutauschen;
Wer Notgeld nachmacht oder verfälscht oder nachgemachtes oder verfälschtes sich verschafft und in Verkehr bringt, wird mit Zuchthaus bestraft.;
darüber Stempel - Kreisausschuss des Kreises Jerichow I *.