Die Verordnung vom 25. Juni 1707 hat eine erneute Verschärfung im Umgang mit den [Zigeunern] zum Inhalt.
Inhalt:
Ihnen ist das Betreten des Herzogtums Magdeburg strikt untersagt. Bei Zuwiderhadeln sind die Männer sofort festzunehmen, die Frauen zu brandmarken und die Kinder in Armenhäusern unterzubringen. Pässe dürfen nicht an [Zigeuner] ausgestellt werden und vorhandene Pässe sind ihnen unverzüglich abzunehmen.
Kontextualisierung:
Allein im Deutschen Reich wurden im Zeitraum von 1500 bis 1800 etwa 150 "Zigeuneredikte" erlassen, wobei spätere Gesetze die vorher geltenden stets an Grausamkeit übertrafen. Auch Friedrich I. reihte sich in diese "Tradition" ein und erließ Edikte, welche die Situation für die Sinti und Roma noch weiter verschärften.