Vorderseite: Notgeld der Stadt Brehna;
50 Pfennig (links und rechts), darunter jeweils im Dreieck angeordnetes Symbol, schwarzer Druck darüber: Dieser Schein ist einlösbar bei der Stadtsparkasse in Brehna. Er verliert seine Gültigkeit 1 Mon. nach der öffentl. Aufkündigung.
Im Juli 1921,
D. Magistrat,
2 hdschr. Uschr;
Abb.: Kirche ?;
Rückseite: Man solte den alten Rock nicht ehe wegwerfen man habe denn einen neuhen.
L. T. S. 444;
Porträts v. Dr. Martin Luther und Katharina v. Bora;
Katharina von Bora, Luther`s Frau, war etwa 4 Jahre im Kloster zu Brehna (etw. 1504 - 08);
Abb: Kloster zu Brehna;
einfache Rahmung