Vorderseite: Notgeld der Stadt Brehna;
50 Pfennig (links und rechts), darunter jeweils im Dreieck angeordnetes Symbol, schwarzer Druck darüber: Dieser Schein ist einlösbar bei der Stadtsparkasse in Brehna. Er verliert seine Gültigkeit 1 Mon. nach der öffentl. Aufkündigung.
Im Juli 1921,
D. Magistrat,
2 hdschr. Uschr;
Abb.: Kirche ?;
Rückseite: Da einer bey im ein Kebsweib und xxx bine hette und sie sagten eins dem andern trew und glauben zu, und hielten sich in irem Gewissen für rechte Eheleute, das ist für Gott ein rechte Ehe und obs mal ergerlich ist, doch schadet solch Ergerniß nicht.
Luthers Tischred S. 321;
Porträts v. Dr. Martin Luther und Katharina v. Bora;
Katharina von Bora, Luther`s Frau, war etwa 4 Jahre im Kloster zu Brehna (etw. 1504 - 08);
Abb: Kloster zu Brehna;
einfache Rahmung