[Transkription:]
Plurimum Reverendo Domino Lectori
Salutem plurimam.
Demnach Meister Christoff Schröter, Bürger und Seÿler in Halle, Herrn Martin Schröters, Bürgers und Raths=Verwandtens in Landsbergk Sohn, mit Jungfer Anna Elisabethen Brücherin, Simon Brüchers weÿl. Fehrmeisters und Nachbars alhier zu Crelbitz [Kröllwitz] nachgelaßenen Tochter, in ein Christl. Eheverbündnüs sich eingelaßen, selbiges auch der Kirchen Ordnung gemäß ehest Zu vollenziehen mit Gott entschloßen, und daher auff Seiten der Jungfer Braut ein beglaubtes Attestat, ihres guten Wandels und Christl. Verhaltens wegen, von mir unterschriebenen, als ihren Cofessionario verlanget wird, als attestire hiermit und krafft dieses eigenhändig, daß obgedachte Jungfer Anna Elisabeth Brücherin, nicht allein von ehrlichen Eltern, auß einer rechtmäßigen ChristenEhe entsproßen, sondern daß Sie auch allewege from, stille,erbar, und christlich sich auffgeführet, so daß mann mit bestande der Warheit ihr alles gutes nachsagen kan, so ist uns auch unsres orths, dato nichts wißend, so Sie an ihren guten Vorhaben hindern könte.
Wann nun auff Seiten des Bräutigams es gleichfals seine richtigkeit hat, wie dann der geehrteste Leser umb einen beglaubten gegenschein hiermit dienstl. ersuchet wird, so können meines wenigen erachtens auff vorhergegangenen dreÿmahlige Proclamation damit künfftigen Sontag Quasimodogeniti (Deo vot:[?]) unsres orthes, der anfang wird gemachet werden, wo sich indeßen nichts wiedriges ereignet, die Beneficia Ecclesiastica ihnen gar wohl zustatten kommen; Gott als Stiffter dieses Hl. Ordens, gebe diesen Neonÿmphis Zu ihren guten Vorhaben und Christl. Ehe und Ehrenwercke, seine Gnade und reichen Seegen, durch Christum, Amen!
Giebichenstein den 6. April:
Anno. 1.7.14.
[Siegel]
George Taust
Prediger daselbst