Der Bundschuh ist eine Abart des Original-Bundschuhs, wie er zur Zeit der Bauernkriege getragen wurde.“ Schuh aus dunkelbraunem Oberleder. Innen mit hellbraunem Leder (Seitenteile) und beigem Leinen abgefüttert. Verstärkte Ferse mit grünem Rauleder ausgeschlagen. Vorderteil mit hochgezogener, angeschnittener Ristlasche, die mit dunkelbraunem Chevreau unterfüttert ist. Unter der Lasche befindet ist eine 3-Ösen-Schnürung. Ein über der Lasche und Fersenteilen geführte Riemen wird außenseitig mit einer Metallschließe und Dorn geschlossen. Die stark abgerundete Spitze ist ebenfalls mit einer Kappe stabilisiert. Braune Ledersohle mit der Einprägung "FABRIK MARKE FDL MIT ZWISCHENSOHLEN" und im Gelenk die Größe "30". Dieses Paar Schuhe sind mit einer halben Zwischensohle ausgestattet. Schuhe in holzgenagelter Machart gebaut. Bei dieser Machart sind der Boden (Laufsohle, halbe Zwischensohle), Brandsohle und das Oberleder durch zahlreiche Holznägel miteinander verbunden. Die Sohle hat einen ränderierten Rahmen. Absatz aus einzelnen Lederschichten aufgebaut. Ränder dunkelbraun gefärbt. Absatzoberfleck mit Metallstiften fixiert und der Schriftzug "Rein Leder" eingeprägt. An der Metallschließe des rechten Schuhes ein Papieretikett mit der Aufschrift auf der Vorderseite "FABRIK MARKE FDL"; auf der Rückseite "Kinder- und Jugendschuhe, Gewähr für beste Deutsche Arbeit". Schuhe sind nicht getragen und ein Schuh wiegt 302 g.