Die Bekanntmachung bezieht sich auf den 23. August 1945. An diesem Tag wurde mitgeteilt, dass die Stadt- und Kreissparkasse unverändert weiter arbeitet. Alle Firmen, Privatunternehmen, landwirtschaftliche Betriebe werden aufgefordert "...ohne Verzug alle gehordeten Gelder wieder auf neue Konten ..." einzuzahlen. Auf der Bekanntmachung können Gemeinde und Ortsnamen noch handschriftlich eingesetzt werden. Unterzeichnet ist mit "Der Landrat/ Böttcher"