In Halberstadt war für die Benutzung der städtischen Mühlen zum Mahlen von Malz ein Mühlengeld und für das Ausleihen der im Besitz der Stadt befindlichen Braupfannen das Pfannengeld dergestalt zu entrichten, dass derjenige, der Malz mahlen lassen oder eine städtische Braupfanne leihen wollte, vorher ein entsprechendes Mühlenzeichen oder ein so genanntes Mahlzeichen beim Rat der Stadt oder in der städtischen Waage gegen Zahlung des Mühlen- oder des Pfannengeldes lösen und dies Zeichen vor Benutzung der Mühle bzw. vor dem Erhalt der Braupfanne bei dem Mühlenverwalter bzw. dem städtischen Beamten, der die Aufsicht über die städtischen Braupfannen ausübte, vorzeigen oder abgeben musste zum Beweis dafür, dass die entsprechende Abgabe von ihm entrichtet war. (Tornau in Besser/Brämer/Bürger/Hartmann 2003)
Im glatten Hohlrand das Stadtwappen im links eingebogenen spanischen Schild, zu beiden Seiten zwei gestielte, dreiblättrige Blumen, darüber * IIII*