"Eine Jugendstrafanstalt, umgangssprachlich Jugendgefängnis genannt, ist eine Justizvollzugsanstalt, in der Jugendliche und heranwachsende Straftäter bis zum 24. Lebensjahr (§ 114 Jugendgerichtsgesetz) einsitzen. Zusätzlich gibt es in ...
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Erwachsenenanstalten spezielle Abteilungen für Jugendliche, die zumeist dem Vollzug der Untersuchungshaft dienen; verwiesen sei in diesem Zusammenhang auch auf die weiblichen jugendlichen Gefangenen, bei denen aufgrund ihrer geringen Anzahl zumeist keine gesonderten Jugendvollzugsanstalten vorhanden sind." - (de.wikipedia.org 08.09.2021)