"Als Totenleuchte im engeren Sinn wird ein im Mittelalter auf Friedhöfen errichtetes freistehendes Bauwerk bezeichnet, das in seinem oberen Teil eine mehrseitig geöffnete Laterne enthält. Häufig ...
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wird der Begriff auf Lichthäuschen und Lichtnischen an Gebäuden im Kirchen- und Friedhofsbereich ausgedehnt, in die ebenfalls eine Lichtquelle eingebracht werden kann. Synonyme für beide Bauformen sind Friedhofsleuchte, Kirchhofslaterne und (Arme-)Seelenlicht. Ebenfalls bekannt ist der französische Begriff Lanternes des morts, der in einigen Reiseführern mit „Totenlaterne“ übersetzt wird.
Wie andere vergleichbare, aber meist kleinere Monumente (Wegkreuze, Hosianna-Kreuze etc.) sind die Totenleuchten sichtbarer Ausdruck des Memorialwesens." - (de.wikipedia.org 04.04.2021)