Blatt im A5-Hochformat, einseitig bedruckt.
Text: "Jährliche Zinszahlung // auf festverzinsliche Wertpapiere. // Mit Wirkung ab 31.12.1943 ist für die Dauer des Krieges bestimmt // worden, daß die Zinsen für inländische festverzinsliche Wertpapiere jährlich // nur einmal in einem Betrage zu zahlen sind. Die Zusammenfassung der // bisherigen zweimaligen Zinstermine auf eine Jahresfälligkeit wird in // folgender Weise vorgenommen: // [Es folgen die bisherigen und zukünftigen Kalenderdaten für die Auszahlung der fälligen Zinsen] // Die Anleihegläubiger erhalten somit die bisherigen Halbjahreszinsen // füre einen Zinsschein ein Vierteljahr später und für den zweiten Zinsschein // ein Vierteljahr im voraus; sie haben durch diese Regelung der Jahers- // verzinsung als keine Nachteile. Die Zinsgutschriften auf die bei uns // hinterlegten festverzinslichen Wertpapiere erfolgen nunmehr zu den oben // bezeichneten Jahreszinsterminen. // Beginnt der Zinslauf eines festverzinslichen Wertpapiers nach dem // 30.12.1943, so gelten die obengenannten Jahreszinstermine nicht ohne // weiteres. Bei diesen Neuemissionen werden die Jahreszinsen drei Monate // nach dem Kalendertag gezahlt, an dem nach den Ausgabebedingungen // erstmals Zinsen fällig werden sollen.".
Am unteren rechten Rand Druck-/Formularnummer "C/0025".