"Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit. Inhaltlich unterscheidet man das Individualarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer) vom Kollektivarbeitsrecht ...
[Mehr lesen]
(Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden auf überbetrieblicher Ebene und zwischen Betriebs- oder Personalräten bzw. Mitarbeitervertretungen oder der Arbeitsrechtlichen Kommission auf der einen Seite und den Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der betrieblichen Ebene – siehe auch Koalition und Koalitionsrecht. Die Arbeitnehmermitwirkung im Aufsichtsrat ermöglicht eine Beteiligung der Arbeitnehmer auf Unternehmensebene.) Ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts ist der Arbeitnehmerschutz." - (de.wikipedia.org 12.10.2023)