Ein Raubdrucker zieht einen rechtmäßigen Verleger bis aufs Hemd aus. Einige bereits ausgeplünderte Kollegen fliehen in den Hintergrund. 1781 von Chodowiecki als Einzelblatt veröffentlicht, thematisiert die Auftragsarbeit für den Berliner Verleger Christian Friedrich Himburg die Situation der Autoren und Buchhändler im 18. Jahrhundert. Die Idee des geistigen Eigentums und der Urheberrechte gab es zwar bereits. Rechtliche Regelungen in diesem Bereich folgten allerdings erst später. Wer wollte, konnte also ungestraft und umfänglich jeden gewünschten Text in den Druck geben und verkaufen. Auch Himburg bildete hier keine Ausnahme. Beispielsweise publizierte er einen unautorisierten Nachdruck von J. W. Goethes "Werther" im Jahr 1775.