Auszug aus dem Produktkatalog des Gummi-Werkes „Elbe“, für Hartgummi-Taschen-Tintenfässer in den unterschiedlichsten Lieferformen, "jedes Tintenfaß wird in einem geschmackvollen Karton verpackt geliefert", so die Lieferbedingungen. Bestellt werden konnten diese Tintenfässer als "Weinfaß, Westentaschen-Tintenfaß, als Granate, als Kapsel, als Weinflasche oder mit gewöhnlichem Verschluß".
D.R.G.M. bedeutet Deutsches Reichs Gebrauchs Muster. Das Gebrauchsmuster ist der "kleine Bruder" des Patents und Bestandteil des gewerblichen Rechtsschutzes. Die 1. deutsche Patentbehörde wurde am 1.7.1877 in Berlin als Kaiserliches Patentamt gegründet. Es war für Patente und Marken im Deutschen Reich zuständig.