Ein "Bescheid" ist im Verwaltungsrecht eine individuell-konkrete Anordnung einer Verwaltungsbehörde in Deutschland und Österreich, die von betroffenen Rechtssubjekten zu befolgen ist, es sei denn, er löst ...
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Widerspruchsgründe aus. - (Wikipedia 29.07.2016)
"Ein Bescheid ist eine individuell-konkrete Anordnung einer Behörde oder eines Gerichts. Die genaue Bedeutung unterscheidet sich je nach Rechtsordnung.
In der Umgangssprache versteht man unter „Bescheid“ jedoch eine Nachricht oder Auskunft („jemandem Bescheid sagen/geben“) oder Kenntnis („Bescheid wissen“)." - (Wikipedia (de) 26.08.2023)