Blatt Papier im Hochformat beidseitig bedruckt.
Inhalt: Ortsstatut mit Regelung zur verpflichtenden Entnahme von Trink- und Brauchwasser aus dem städtischen Wasserleitungsnetz. Auf Kosten der Stadt werden in allen Häusern Wasseranschlüsse bis 1 m in das Haus hinein verlegt. Individuelle Änderung zum vorgesehenen Leitungsweg sind beim Bürgermeister der Stadt zu beantragen. Es werden zur Verbrauchsmessung Wasserzähler in jedem Haus eingebaut. Der Hauseigentümer ist für die Verteilungsleitung innerhalb des Hauses verantwortlich, jede Wohnung muss mindestens einen Wasserzugang haben. Zur Herstellung der Verteilung sind nachstehende Handwerker des Ortes genehmigt:
Gebrüder Eger, Adolf-Hitler-Straße 11; Otto Ehrecke, Stendaler Straße 52; Willi Fleischhauer, Adolf-Hitler-Straße 22; Karl Patz, Stendaler Straße 22; Karl Tettenborn, Große Hinterstraße 23 und Franz Glasow, Apfelkistenstraße 3.
Anträge auf Wasseranschlüsse sind bei der Stadt einzureichen. Ziel ist eine Grundversorgung mit Anschlüssen vor Inbetriebnahme des Wasserwerkes 1936. Das Abwassersystem wird nach und nach ausgebaut. Eine allgemeine Kanalisation wird aufgrund der Kosten aber ausgeschlossen. Es müssen die derzeit vorhandenen Abwassermöglichkeiten genutzt werden. Die Anlage von neuen Klärgruben muss beantragt werden.