Papier im Querformat beidseitig bedruckt und beschrieben. Papier mittig vertikal gefalzt, so das Faltblatt im Hochformat entsteht. Faltblatt linksbündig gelocht (2 Löcher).
Formularvordruck der Handwerkskammer Magdeburg für einen Lehrvertrag. Der Vertrag ist für alle Handwerksberufe allgemein nutzbar und umfasst 18 Paragraphen sowie die Möglichkeit der Vereinbarung von "Besonderen Bestimmungen". Der Lehrvertrag wurde durch handschriftliche Ergänzungen mit blauer Tinte an den Freistellen im Formular für das jeweilige Handwerk spezifiziert und für die Beteiligten (Lehrling/Lehrherr) personalisiert.
Inhalt: Die Schneidermeisterin Anna Grupe aus Wolmirstedt (Stendaler Straße 6) stellt Irmgard Zobel, geboren am 21. März 1927 in Zielitz und gesetzlich vertreten durch den Maurer [den Vater] Karl Zobel, eine Ausbildungsstelle zur Erlernung des Damen-Schneiderhandwerks zur Verfügung. Die Lehrausbildung hat die Dauer von 3 Jahren und beginnt mit einer vierwöchigen Probezeit am 17. November 1942 endet vorraussichtlich am 16. November 1945.
Anfallende Kosten für die Fachschule trägt der Lehrling. Der Lehrling erhält wöchentlich Kostgeld: 2 Mark im 1. Lehrjahr, 3/4 Mark im 2. Lehrjahr, 5/6 Mark im 3. Lehrjahr. Die Beiträge zur Krankenversicherung werden aufgeteilt (1/3 Lehrherr, 2/3 Vater des Lehrlings). Im Krankheitsfalle wird das Kostgeld 1 Woche abzüglich der Krankenunterstützung weitergezahlt. Die Beiträge zur Invalidenversicherung tragen Lehrherr und Vater des Lehrlings je zur Hälfte.
Der Lehrling hat Nähnadeln, Schere, Bandmaß und Fingerhut vorzuhalten. Wird das Lehrverhältnis ohne Verschulden des Lehrherren aufgelöst, ist demselben eine Entschädigung zu zahlen: im 1. Lehrjahr 20 Mark, im 2. Lehrjahr 100 Mark und im 3. Lehrjahr 150 Mark. Anfallende Gebühren für die Eintragung des Lehrlings bei der Handwerkskammer zahlt die Ausbilderin Anna Grupe, die Prüfungsgebühren Irmgard Zobel. Der Ausbildungsvertrag wurde am 17. November 1942 in Wolmirstedt von allen Beteiligten sowie von der Mutter des Lehrlings, Marta Zobel, handschriftlich unterzeichnet.
Am oberen Rand des Lehrvertrages handschriftliche Ergänzungen durch die Handwerkskammer Magdeburg: Der Vertrag wurde unter der Nr. 18 in die Lehrlings-Rolle der Damenschneider-Innung Wolmirstedt eingetragen. Weitere Notiz: "Wo. 4/42" und "1 8112. 42".
Auf Vorderseite rechts unten violetter Stempelabdruck: "Auszug aus den RH Nachrichten Folge 27, 20. Aug. 1940 S. [...] Gemäß Erlaß III S W 10859/40 des Reichtswirtschaftsministers vom 1. August 1940 darf eine Zulassung zur Lehrabschlußprüfung frühestens nach Ablauf von zwei Jahren der Lehrzeit erfolgen.".
[Anmerkung: Dieses Objekt mit nationalsozialistischem Emblem ist ausschließlich als Zeitzeuge veröffentlicht - nicht zur Verherrlichung der NS-Zeit.]