Inhalt:
Die vorliegende Verordnung erneuert die Edikte von 1714, 1731 und 1744. Bei Zuwiderhandeln gegen das Edikt drohen Geldstrafen in Höhe von 100 respektive 300 Dukaten.
Kontextualisierung:
Von der extremen Ansicht abgesehen, alle Kartenspiele seien verwerflich weil sie den Menschen von wichtigeren Aufgaben ablenken, wurden die Kartenspiele über Jahrhunderte in zwei Kategorien eingeteilt: erlaubte, bei denen um gar keinen oder nur einen sehr geringen Einsatz gespielt wurde, und verwerfliche Spiele, die wegen ihrer hohen Gewinn- oder Verlustspannen Mitspieler für ein ganzes Leben ruinieren konnten. Aufgrund dessen verwundert es nicht, dass mit zahlreichen Edikten versucht wurde diesem Treiben Einhalt zu gebieten.