Inhalt:
Das Edikt: "Wie die wirklichen Armen versorgt und verpflegt, die mutwilligen Bettler bestraft und zur Arbeit angealten, auch überhaupt keine Bettler geduldet werden sollen", bezieht sich auf den Umgang mit Bettlern, Juden, [Zigeunern] und den "würklich Armen". Dieses erneuerte Edikt vom 28. April 1748 macht zunächst den Unterschied zwischen den "würklich Armen" und "muthwilligen Bettlern" klar. Auf 8 Seiten wird der Umgang mit allen genannten Gruppen sowie die Strafen bei Zuwiderhandeln gegen das Edikt genauestens beschrieben.
Kontextualisierung:
Bereits unter den Vorgängern Friedrichs II. gehörten die Sinti und Roma keinesfalls mit zur damaligen Gesellschaft. Vor allem der Vater Friedrichs II. sorgte 1725 mit der Wiederinführung der Constitutio Criminalis Carolina dafür, dass sich die Situation für die [Zigeuner] in Preußen noch weiter verschlimmerte.
Bei den Juden wurden nichtvermögende Juden als Betteljuden bezeichnet und mit den anderen Landstreichern gleichgestellt. Sie sollten sich nicht im Lande aufhalten.