Papier im A3-Querformat beidseitig bedruckt und beschrieben. Papier mittig vertikal gefalzt, so das Faltblatt im A4-Hochformat entsteht. Faltblatt linksbündig gelocht (2 Löcher).
Formularvordruck der Handwerkskammer Magdeburg für einen Lehrvertrag. Der Vertrag ist für alle Handwerksberufe allgemein nutzbar und umfasst 18 Paragraphen sowie die Möglichkeit der Vereinbarung von "Besonderen Bestimmungen". Der Lehrvertrag wurde durch handschriftliche Ergänzungen mit blauer und schwarzer Tinte an den Freistellen im Formular für das jeweilige Handwerk spezifiziert und für die Beteiligten (Lehrling/Lehrherr) personalisiert.
Inhalt: Die Schneidermeisterin Marie Sterth aus Colbitz stellt Gerda Moritz, geboren am 13. April 1929 in Colbitz und gesetzlich vertreten durch die Mutter Hanna Moritz, eine Ausbildungsstelle zur Erlernung des Damen-Schneiderhandwerks zur Verfügung. Die Lehrausbildung hat die Dauer von 3 Jahren und beginnt am 1. September 1945 endet vorraussichtlich am 31. August 1948. Der Lehrling erhält Kostgeld: 25 Mark im 1. Lehrjahr, 35 Mark im 2. Lehrjahr, 45 Mark im 3. Lehrjahr. Der Lehrling hat Nädenadel, Schere, Bandmaß sowie ein Werkstattwochenbuch vorzuhalten. Anfallende Gebühren für die Eintragung des Lehrlings bei der Handwerkskammer zahlt die Ausbilderin Marie Sterth, die Prüfungsgebühren Gerda Moritz. Der Ausbildungsvertrag wurde am 1. September 1945 in Colbitz von allen Beteiligten handschriftlich unterzeichnet.
Am oberen Rand des Lehrvertrages handschriftliche Ergänzungen durch die Handwerkskammer Magdeburg: Der Vertrag wurde unter der Nr. 29 in die Lehrlings-Rolle der Bekleidungs-Innung Wolmirstedt eingetragen.
[Anmerkung: Dieses Objekt mit nationalsozialistischem Emblem ist ausschließlich als Zeitzeuge veröffentlicht - nicht zur Verherrlichung der NS-Zeit.]