Papier im A3-Querformat beidseitig bedruckt und beschrieben. Papier mittig vertikal gefalzt, so das Faltblatt im A4-Hochformat entsteht. Faltblatt linksbündig gelocht (2 Löcher).
Formularvordruck für einen Lehrvertrag. Der Vertrag ist für alle Handwerksberufe allgemein nutzbar und umfasst 12 Paragraphen sowie die Möglichkeit der Vereinbarung von "Besonderen Bestimmungen". Der Lehrvertrag wurde durch handschriftliche Ergänzungen mit blauer Tinte an den Freistellen im Formular für das jeweilige Handwerk spezifiziert und für die Beteiligten (Lehrling/Lehrherr) personalisiert.
Inhalt: Der Tischlermeister Fritz Rogge aus Druxberge (Dorfstraße 19) stellt Ernst Kahle, gebohren am 25.01.1931 in Bornstedt und gesetzlich vertreten durch den Vater Wilhelm Kahle, wohnhaft [Straße] Nr. 72 (Beruf: Friseur), eine Ausbildungsstelle zur Erlernung des Tischlerhandwerks zur Verfügung. Die Lehrausbildung hat die Dauer von 3 Jahren und beginnt am 1. Februar 1946 endet vorraussichtlich am 1. Februar 1949. Der Lehrling erhält Kostgeld: 25 Mark im 1. Lehrjahr, 35 Mark im 2. Lehrjahr, 45 Mark im 3. Lehrjahr. Der Ausbildungsvertrag wurde am 4. Juli 1946 in Druxberge von Fritz Rogge, Ernst Kahle und dessen Mutter Alwine Kahle handschriftlich unterzeichnet.
Auf der letzten Seite am unteren Rand des Lehrvertrages handschriftliche Ergänzungen durch die Tischler-Innung Wolmirstedt: Der Vertrag wurde am 08.07.1946 auf der Seite 18/6 in die Lehrlings-Rolle eingetragen.