Inhalt: Die Verordnung besteht aus einer detaillierten Instruktion für die Dorfschulzen in Schlesien und der Grafschaft Glatz. Die Instruktion ist dabei in 5 Abschnitte unterteilt die folgende Bereiche betreffen: I. Eigenschaften d. Dorschulzen II. Pflichten d. Dorfschulzen gegenüber köngl. Angelegenheiten III. Verhalten d. Dorfschulzen gegenüber seiner Grundherrschaft IV: Verhalten d. Dorfschulzen gegenüber seiner Gemeinde V: Verhalten d. Dorfschulzen gegenüber Polizei-Angelegenheiten
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