2 Blatt Papier im A4-Hochformat beidseitig bedruckt und beschrieben sowie linksbündig gelocht (2 Löcher).
Formularvordruck für einen Lehrvertrag. Der Vertrag ist für alle Handwerksberufe allgemein nutzbar und umfasst 12 Paragraphen sowie die Möglichkeit der Vereinbarung von "Besonderen Bestimmungen". Der Lehrvertrag wurde durch handschriftliche Ergänzungen mit blauer Tinte an den Freistellen im Formular für das jeweilige Handwerk spezifiziert und für die Beteiligten (Lehrling/Lehrherr) personalisiert.
Inhalt: Der Tischlermeister Bernhard Schubert aus Schnarlseben (Ernst-Thälmann-Straße 26) stellt Karl Pfeil, geboren am 9. November 1930 in Burghöfel (Sudetenland) und gesetzlich vertreten durch die Mutter Rosa Pfeil, wohnhaft in Schnarsleben (August-Bebel-Straße 9) eine Ausbildungsstelle zur Erlernung des Tischlerhandwerks zur Verfügung. Die Lehrausbildung hat die Dauer von 3 Jahren und beginnt mit dreimonatiger Probezeit am 15. Januar 1946 und endet vorraussichtlich am 15. Januar 1949. Der Lehrling erhält Kostgeld: 25 Mark im 1. Lehrjahr, 35 Mark im 2. Lehrjahr, 45 Mark im 3. Lehrjahr. Der Ausbildungsvertrag wurde am 15. März 1946 in Schnarsleben von Karl und Rosa Pfeil handschriftlich unterzeichnet.
Auf der letzten Seite am unteren Rand des Lehrvertrages handschriftliche Ergänzungen durch die Tischler-Innung Wolmirstedt: Der Vertrag wurde am 02.09.1946 auf der Seite 19/4 in die Lehrlings-Rolle eingetragen.