Inhalt:
Die Declaration über den Selbstmord und Vergrabung derer sich selbst Entleibenden nimmt Bezug auf vorangegangene Edikte zu diesem Thema und sieht eine Entschärfung jener vor.
Die Verordnung vom 7. März 1747 erlaubt es, diejenigen, welche sich selbst das Leben nahmen, still und ehrlich zu begraben.