Inhalt:
Im Edikt vom 15. Januar 1747 geht es um die Frage, wie mit Juden umgegangen werden soll, welche sich der Hehlerei schuldig gemacht haben. Es wird vermekt, dass Juden, welche dieses Tatbestands überführt werden, ihren Schutzbrief verlieren, die Schutzprivilegien für ihre gesamte Familie einbüßen und außer Landes geschafft werden. Des Weiteren ist der Jude, der die Straftat begangen hat dazu angehalten alle Sachen zurückzugeben und den Wert der Sachen, die er nicht mehr besitzt zu bezahlen. Sollte besagter Jude unfähig sein zu bezahlen, ist die gesamte Judenschaft vor Ort angehalten den Wert beim Eigentümer zu begleichen.
Dieser Zusatz sollte die jüdische Gemeinschaft untereinander dazu motivieren, sich gegenseitig zu beobachten und bei Misstrauen einander sofort anzuzeigen.