3 Blatt Papier im A4-Hochformat beidseitig bedruckt und beschrieben sowie linksbündig gelocht (2 Löcher).
Formularvordruck für einen Lehrvertrag. Der Vertrag ist für alle Handwerksberufe allgemein nutzbar und umfasst 12 Paragraphen sowie die Möglichkeit der Vereinbarung von "Besonderen Bestimmungen". Der Lehrvertrag wurde durch handschriftliche Ergänzungen mit blauer Tinte an den Freistellen im Formular für das jeweilige Handwerk spezifiziert und für die Beteiligten (Lehrling/Lehrherr) personalisiert.
Inhalt: Die Schneidermeisterin Clara Klaafs aus Barleben stellt Hanna Schmidt, geboren am 13. April 1930 in Barleben, wohnhaft in der Angerstraße Nr. 15 in Barleben und gesetzlich vertreten durch den Vater Alfred Schmidt (Beruf: Werkmeister), eine Ausbildungsstelle zur Erlernung des Damen-Schneiderhandwerks zur Verfügung. Die Lehrausbildung hat die Dauer von 3 Jahren und beginnt am 1. Juli 1945 endet vorraussichtlich am 1. Juli 1948. Der Lehrling erhält Kostgeld: 25 Mark im 1. Lehrjahr, 35 Mark im 2. Lehrjahr, 45 Mark im 3. Lehrjahr. Der Ausbildungsvertrag wurde am 1. Februar 1946 in Barleben von allen Beteiligten handschriftlich unterzeichnet.
Auf der letzten Seite am unteren Rand des Lehrvertrages handschriftliche Ergänzungen durch die Innung des Damenschneiderhandwerks: Der Vertrag wurde unter der Nr. 42/45 am 22.12.1946 in die Lehrlings-Rolle eingetragen.