2 Blatt Papier im A3-Querformat beidseitig bedruckt und beschrieben. Papier mittig vertikal gefalzt, so das 2 Faltblätter im A4-Hochformat entsteht. Faltblätter linksbündig gelocht (2 Löcher).
Formularvordruck für einen Lehrvertrag. Der Vertrag ist für alle Handwerksberufe allgemein nutzbar und umfasst 12 Paragraphen sowie die Möglichkeit der Vereinbarung von "Sonstige Vereinbarungen". Der Lehrvertrag wurde durch handschriftliche Ergänzungen mit blauer und schwarzer Tinte an den Freistellen im Formular für das jeweilige Handwerk spezifiziert und für die Beteiligten (Lehrling/Lehrherr) personalisiert.
Inhalt: Der Tischlermeister Albert Buchheim aus Groß Rodensleben (Dorfstrdaße 99a) stellt Ewald Wilke, geboren am 2. Oktober 1930 in Groß Rodensleben und gesetzlich vertreten durch seinen Vater Rudolf Wilke, Beruf: Maurer, wohnhaft in Groß Rodensleben (Dorfstraße 186) eine Ausbildungsstelle zur Erlernung des Tischlerhandwerks zur Verfügung. Die Lehrausbildung hat die Dauer von 3 Jahren und beginnt am 24. Mai 1945 und endet vorraussichtlich am 24. Mai 1948. Der Lehrling erhält Erziehungsbeihilfe jährlich: 25 Reichsmark im 1. Lehrjahr, 35 Reichsmark im 2. Lehrjahr und 45 Reichsmark im 3. Lehrjahr. Der Ausbildungsvertrag wurde am 1. April 1946 in Groß Rodensleben von allen Beteiligten unterzeichnet.
Auf der letzten Seite am unteren Rand des Lehrvertrages handschriftliche Ergänzungen durch die Tischler-Innung Wolmirstedt: Der Vertrag wurde am 8. Mai 1946 auf der Seite 17/No. 8 durch "Müller" in die Lehrlings-Rolle eingetragen.