Inhalt:
Die Verordnung vom 20. August 1716 befiehlt den Bedienten, Obrigkeiten und Kommandanten von Regimentern im Herzogtum Magdeburg die aufgegriffenen [Zigeuner] augenblicklich in die nächste Festung zu bringen.
Kontextualisierung:
Friedrich Wilhelm I. ging mit den Sinti und Roma in Preußen ähnlich grausam um wie seine Vorgänger. Auf dem Höhepunkt seiner Grausamkeit führte er die "Peinliche Gerichtsordnung" (Constitutio Criminalis Carolina) Kaiser Karls V. wieder ein. Diese erlaubte es Räuber, Diebe und [Zigeuner] zu foltern, zu rädern und zu enthaupten.