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Kleiderordnung Abdecker & "Schinder-Knechte" 1733

Prignitz-Museum am Dom Havelberg Verordnungen [V 4115]
Kleiderordnung Abdecker & "Schinder-Knechte" 1733 (Prignitz-Museum CC BY-NC-SA)
Herkunft/Rechte: Prignitz-Museum (CC BY-NC-SA)
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Beschreibung

Inhalt:
In der Verordnung vom 01.06.1733 ist festgelegt worden, dass Abdecker und Schinder-Knechte sich durch ihre Kleidung zu erkennen geben müssen.

Dabei ist die Haspel immer mit sich zu führen. Ein Seitengewehr zu tragen ist hingegen verboten. Stattdessen sollen dunkelgraue Röcke mit Knöpfen und rote oben spitz zulaufende Hüte getragen werden. Bei Missachtung der Kleiderordnung droht den Abdeckern sowie den "Schinder-Knechten" die "Karrenstrafe".

Kontextualisierung:
Die Karrenstrafe war eine Leibesstrafe und die verbreiteste Zwangsarbeitsstrafe für das Gemeinwesen im 18. Jahrhundert.

Material/Technik

Frakturdruck auf Papier

Maße

4 Seiten, L. 33,5cm, B. 20,5cm

Unterzeichnet Unterzeichnet
1733
Friedrich Wilhelm I. in Preußen
Berlin
Gedruckt Gedruckt
1733
Daniel Andreas Rüdiger
Berlin
1732 1735
Prignitz-Museum am Dom Havelberg

Objekt aus: Prignitz-Museum am Dom Havelberg

Das Prignitz-Museum in Havelberg geht auf den 1904 gegründeten "Verein zur Förderung der Heimatkunde in der Prignitz" zurück, welcher mit der...

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