Ein Bescheid ist eine individuell-konkrete Anordnung einer Behörde oder eines Gerichts. Die genaue Bedeutung unterscheidet sich je nach Rechtsordnung.
In der Umgangssprache versteht man unter „Bescheid“ jedoch ...
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eine Nachricht oder Auskunft („jemandem Bescheid sagen/geben“) oder Kenntnis („Bescheid wissen“).