Truppenübungsplätze (TrÜbPl (D); TÜPl (A)) sind, im Gegensatz zu Standortübungsplätzen, größere staatseigene Landflächen zur militärischen Nutzung mit Unterkünften für die übende Truppe („Truppenlager“) und mit Anlagen, ...
[Mehr lesen]
die es Soldaten aller Teilstreitkräfte und Truppengattungen ermöglichen, eine wirklichkeitsnahe Gefechtsausbildung mit Übungs- und Gefechtsmunition gegebenenfalls von Außenfeuerstellungen durchzuführen.