Lagergeldschein über "Fünf Pfennig", am 1. Juli 1918 in 2. Auflage durch die Kommandantur des Kriegsgefangenenlagers Merseburg ausgegeben. Der Schein mit der No. 603000 ist einseitig bedruckt und unterzeichnet (Druck) durch den Lagerkommandanten. Das Lagergeld galt nur im Lager selbst und Verkaufsstellen auf den Arbeitskommandos als Zahlungsmittel. Die Einlösung der Scheine war nur im Gefangenenlager Merseburg möglich.