Rückseite.-----.Vorderseite: Stadt Burg, Bez. Magdeburg;..5 000 000 Mark;..Bis auf weiteres gültig im Kreise Jerichow I,..Der Ablauf der Gültigkeit wird amtlich bekanntgegeben...Burg, 22. VIII. 1923;..Der Magistrat, hdschr. Uschr;..rechts Stadtwappen als Stempel - "Magistrat der Stadt Burg";..vertikal links 5 000 000;..Abb.: Mitte "Rathaus", daneben jeweils ein Stapel verschiedener Objekte;..Rückseite: Fünf Millionen Mark,..Bis auf weiteres gültig im Kreise Jerichow I. Der Ablauf der Gültigkeit des Notgeldes wird amtlich bekanntgegeben;..Wer Notgeld nachmacht oder verfälscht oder nachgemachtes oder verfälschtes sich verschafft und in Verkehr bringt, wird mit Zuchthaus bestraft.;..Stadtwappen im ovalen Rahmen; Stempel "Kreisausschuss des Kreises Jerichow I;..vertikal rechts 5 000 000;..Nr. A 3453 *