Rückseite.-----.VS: Notgeld der Stadt Burg;..Fünf Milliarden Mark;..Burg, den 22. Oktober 1923;..Der Magistrat, hdschr. Uschr;..RS: 5 Milliarden Mark;..Bis auf weiteres gültig im Kreise Jerichow I...Der Ablauf der Gültigkeit des Notgeldes wird amtlich bekanntgegeben;..Wer Notgeld nachmacht oder verfälscht oder nachgemachtes oder verfälschtes sich verschafft und in Verkehr bringt, wird mit Zuchthaus bestraft.;..lks. Stadtwappen - Magistrat der Stadt Burg;..re. Stempel "Kreisausschuss des Kreises Jerichow I";..Nr. Reihe A 01571 *.