Abschrift Verordnung zur Entlassung von Personen des öffentlichen Dienstes und der Privatwirtschaft, 15.05.1946.-----.Papier im A4-Hochformat, einseitig bedruckt (Kopie)...Text: "Abschrift // Wolmirstedt, den 15. Mai 1946 //..Betrifft: Erfassung der zur Entlassung gekommenen NSDAP-Mitglieder // und aller politisch untragbar gewordenen Personen aus öffent- // lichen Verwaltungen sowie den Betrieb der privaten Wirtschaft. //..Der Herr Präsident der Provinz Sachsen hat in Erweiterung der in obiger // Angelegenheit bisher bestehenden Anordnungen die Einrichtung einer // Sonderdienststelle bei der Bezirksverwaltung verfügt und dieser Dienst- // stelle besondere Aufgaben auf diesem Gebiet zugewiesen. Von Bedeutung // wird damit die allgemeine Erfassung und der Aufbau einer Kartei, die auf dem Laufenden gehalten werden muss. //..Zur Durchführung dieser Massnahmen und zur Erstellung der Kartei hat der // Herr Bezirkspräsident verfügt, dass von allen Verwaltungen und Firmen // für alle seit April 1945 zur Entlassung gekommen Pgs, und der sonstig- // en politisch untragbar gewordenen Personen eine Karteikarte in doppel- // ter Ausfertigung mit Maschinenschrift herzustellen ist. //..Anliegend eine Karteikarte, nach deren Muster die Kartei erstellt // werden soll. Alle Verwaltungen am Orte und die Inhaber der privaten Be- //triebe haben diese Kartei anzulegen. //..Folgendes gilt dabei zu beachten: // 1.) Die Karteikarte sind mit Maschinenschrift in doppelter Ausferti- // gung dem Vordruck entsprechend aufzustellen. Auf genaueste Beantwortung // der gestellten fragen ist besonders zu achten. // In der Spalte "Ob und wieder engestellt und als was" ist auf der // Karteikarte die weitere Verwendung im Betrieb, sei es im Wege der Dienst- // verpflichtung oder in einer niedrigeren Beschäftigungsstelle zu vermer- // ken oder seine Einstellung in einen anderen Betrieb (wenn dies bekannt // ist). Anderenfalls muss die Frage offen bleiben. //..2.) Die Karteikarten sind nur für