Satzung des Reichsverbandes Deutscher Schuhhändler, um 1926
Vorderseite.-----.Die Satzung umfasst acht Seiten auf dem 18 Paragrafen aufgelistet sind. Auf der Rückseite ist ein Zusatzparagraf für "Bestimmung für das Hinterbliebenen-Unterstützungskonto" aufgeführt. Das Heft ist auf der linken Seite gelocht. Die Seiten sind geheftet.
- Source
- museum-digital:sachsen-anhalt
- By-line
- Mike Sachse
- Copyright Notice
- © Museum Weißenfels - Schloss Neu-Augustusburg & Mike Sachse ; Licence: CC BY-NC-SA (https://creativecommons.org/licenses/by-n
- Keywords
- Satzung, Hinterbliebenenkasse