Magnus Gottfried Lichtwer (1719-1783) hielt nach dem Studium der Jurisprudenz in Leipzig und Wittenberg (1737-1744) hier ab 1747 Vorlesungen über die Wolffsche Philosophie. Aus gesundheitlichen Gründen gab er diese Aufgabe auf und ging 1749 als Regierungsrat nach Halberstadt, stieg dort 1763 zum Konsistorialrat und Kriminalrichter auf und war von 1765-1772 Vormundschaftsrat im dortigen Pupillenkollegium. Lichtwer galt als guter Kenner der Kirchengeschichte und des geistlichen Rechts. Bekannt geworden ist er als Fabeldichter. Von Gellert beeinflusst, gab er 1748 "Vier Bücher Aesopischer Fabeln" heraus. Ramler besorgte - zur Verärgerung Lichtwers - 1761 eine widerrechtliche Ausgabe mit zahlreichen Änderungen. Neben diesem Ärgernis fühlte sich Lichtwer auch durch die öffentliche Kritik an seinem Lehrgedicht "Das Recht der Vernunft" (1758) so getroffen, dass er sich vom literarischen Leben zurückzog. Gleim und Lichtwer begegneten sich in Halberstadt zunächst kaum, erst in den letzten Lebensjahren Lichtwers trafen sie häufiger zusammen...Friedrich Nicolai erbat sich von Gleim 1764 mehrere Bildnisse, um sie für seine "Allgemeine deutsche Bibliothek" stechen zu lassen. Darin wird auch nach Lichtwer gefragt, was Gleim aber nicht erfüllen konnte. Erst 1770 war er im Besitz eines Lichtwer-Porträts, das er Goeckingk 1785 für einen Stich für dessen "Journal von und für Deutschland", 2. Jg. 1785, senden konnte...Gleim an Nicolai am 8. August 1764: "Von den verlangten Bildern habe ich keins als das von Herrn Langen, welches hierbei kommt. Wegen Herrn Lichtwers seinem habe ich mir alle mögliche Mühe gegeben, aber umsonst, doch werd’ ich noch einen Versuch machen. Es fehlt an den Orten, wo sich unsere guten Köpfe aufhalten, an guten Malern; und verschiedene sind eigensinnig und wollen sich nicht malen lassen."..Goeckingk an Gleim am 25. April 1785 aus Ellrich: "H. v. Bibra will gern Lichtwehrs Bildniß für das Journ. stechen lassen. Wollten Sie wohl die Güth