Rückseite.-----.Papier im Hochformate, beidseitig bedruckt...Bekanntmachungen definiert einzelne Punkte zur Erarbeitung und Erfassung einer Statistik für die Schuldverwaltunge...Inhalt:.."Soziale Herkunft der Lehrkräfte (I) - Sämtliche hauptamtliche Lehrkräfte werden nach den Berufen der Eltern eingeordnet. Zum Schluß werden lediglich die Neulehrer noch einmal herausgegrifefn und neu aufgegliedert, diesmal nach den eigenen, vor dem Eintritt in den Schuldienst ausgeübten Berufen. Wegen des in vielen Fällen bedeutsamen Berufswechsels im Jahre 1945 sind alle Angaben doppelt zu machen, und zwar einmal nach der vor 1945, zum anderen nach der nach 1945 ausgeübten Tätigkeit des Vaters bzw. der Mutter. Jede Spalte "vor 45" hat also mit der zugehörigen Nachbarspalte "nach 45" die Summe gemeinsam, während die Einzelangaben in jeder zeile unter Umständen voneinander abweichen können. (Bei den früheren eigenen Berufen der Neulehrer nru eine Angabe). Gleichzeitig werden die Lehrkräfte, die ihre Lehrerausbildung vor 1945 abgeschlossen bzw. mindestens vor 1945 die 1. Prüfung abgelegt hatten. Neulehrer sind im Gegensatz hierzu alle Lehrkräfte mit behelfsmäßiger Kursausbildung nach 1945 oder ohne pädagogische Ausbildung, unabhängig von der Dauer des Kursus und den bereits abgelegten Prüfungen, d. h. auch nach der 2. Prüfung verbleibt der Betreffende in der Gruppe der Neulehrer. Der neue akademische Lehrernachwusch aus den Universitäten und Hochschulen zählt unter "Lehrer aus Pädagogischen Fakultäten nach 1945". Die Summe der drei Gruppen muß in der Zeile "insgesamt" auf die in der Schulstatistik des Statistischen Zentralamtes angegebene Lehrerzahl führen. Bei der Angabe der eigenen Beruf ist die Summe um die Zahl der Neulehrer ohne vorherige Berufstätigkeit kleiner als die Summe der Spalter "Neulehrer". Die soziale Gliederung ist bei den Oberschülern und bei den Schülern der berufsbildenden Schulen erst für die Gesamtheit aller Schüler, dann noch e