Gesamtansicht.-----.Die wadenhohe Schnürstiefelette, mit eng anliegendem Schaft, ist aus braunem Rindleder gefertigt. Das Fußteil der Stiefelette hat eine abgerundete Spitze mit verstärkter Zehenkappe. Ferse ebenfalls verstärkt. Erstere ist mit Lochrand angesetzt. Die Ausschnittkante am Ringsteil ist doppelt abgesteppt. Schnürung auf dem Rist zeigt eine einfache Bindung über einer Zunge. Schnürleisten sind auf der Innenseite jeweils mit braunem Leder verstärkt und mit 16 Paar Metallösen versehen. Keine Originalschnürsenkel. Schaftrand innen mit hellgrünem Stoff gefüttert und darauf die Inschrift „Helm’s Knöchelstütze D.R.G.M. & D.R.P.". Ledersohle erneuert. Absatz aus einzelnen Lederschichten und ebenfalls neuer Oberfleck. Auf dem Absatz und der Sohlenspitze je ein Schuheisen aufgenagelt. Ein Stiefel wiegt 341 g. ("D.R.G.M“ - Ein Reichsgesetz vom 1. Juni 1891 schuf für Deutschland die rechtlichen Voraussetzungen, sodass das Kaiserliche Patentamt am 1. Oktober 1891 das „Deutsche Reichs-Gebrauchsmuster“ einführte. Zahlreiche Produkte wurden so zwischen 1891 und etwa 1945 mit der Kennzeichnung „D.R.G.M.“ versehen.; "D.R.P. - Deutsches Reichs-Patent" - Wikipedia)