Gesamtansicht.-----.Papier im Querformat einseitig bedruckt und beschrieben...Formularvordruck, der an den entsprechenden Stellen mit Bleistift und Tinte mit den persönlichen Angaben des Steuerpflichtigen ergänzt wurde...Inhalt: Das Gemeindemitglied Hans Freimann, wohnhaft in der Reithbahnstraße in Wolmirstedt und Inhaber der Bäckerei Freimann muss für das Jahr 1932 Kirchgeld (Kirchensteuer) in Höhe von 3 Reichsmark entrichten. Der Kirchensteuerbescheid wurde ihm am 10. August 1934 zugestellt.