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Kammerherr

"Ein Kammerherr (in Österreich und Bayern Kämmerer; mittellateinisch: Cambellanus oder Cambrerius; französisch: Chambellan; englisch: Chamberlain) war Inhaber eines Hofamtes bei einem regierenden Herrscher, also Fürsten, König oder Kaiser. Zu Zeiten des Absolutismus war es oft ein von realen Pflichten weitgehend entbundener (Ehren-)Titel. Der Kammerherr stand im Rang über Kammerpagen und Kammerjunkern. An großen Höfen unterstanden die Kammerherren dem Hofmarschall oder dem Oberkammerherrn. Wahrzeichen des Ranges war ein Schlüssel.

Zu unterscheiden ist das Hofamt von dem des Kämmerers, eines Finanzbeamten – jedoch wurde das hier behandelte Hofamt in Österreich und Bayern ebenfalls Kämmerer genannt." - (de.wikipedia.org 19.12.2021)

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Stahlstich - Kittendorf, Schloss
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