museum-digitalsachsen-anhalt
STRG + Y
de

Angestellter

Angestellte sind – wie Arbeiter – unselbständig Beschäftigte. Eine förmliche Abgrenzung zwischen Angestellten und Arbeitern ist nach rechtlichen und tariflichen Angleichungen nicht mehr möglich (obwohl in manchen behördlichen Vordrucken noch getrennt anzukreuzen, folgenlos). Als Kriterium kann teilweise das Arbeitsentgelt dienen: Angestellte beziehen immer ein (festes) Monatsgehalt. Dagegen erhalten Arbeiter häufig einen Stundenlohn. In den Branchen, in denen Entgelt-Rahmentarifverträge (ERTV) bzw. Entgeltrahmenabkommen vereinbart sind, erhalten auch Arbeiter ein festes Monatsentgelt.

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Angestelltenausweis von Rudolph Heinrich, 31.07.1945
Objekte zeigen

[Stand der Information: ]