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Betriebsrat

"Ein Betriebsrat ist eine institutionalisierte Arbeitnehmervertretung in Betrieben, Unternehmen und Konzernen. Fachsprachlich bezeichnet das Wort das betriebsverfassungsrechtliche Mitbestimmungsorgan, umgangssprachlich wird darüber hinaus oft auch ein einzelnes Mitglied des Organs als Betriebsrat oder Betriebsrätin bezeichnet.

Wie stark die Aufgaben des Betriebsrates gesetzlich verankert sind, ist in den einzelnen Staaten sehr verschieden. In Deutschland und Österreich ist der Betriebsrat ein Organ zur Mitbestimmung und Vertretung der Arbeitnehmerinteressen, der auch an betrieblichen Entscheidungen mitwirkt. In der Schweiz ist seine Stellung hingegen schwächer. Rechtliche Grundlage in Deutschland ist das Betriebsverfassungsgesetz, nach welchem Arbeitnehmer eines Betriebs mit mindestens fünf ständigen und wahlberechtigten Arbeitnehmern berechtigt sind, einen Betriebsrat zu wählen." - (de.wikipedia.org 09.07.2022)

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Zeitung "Textil Bekleidung Leder. Informationsblatt des Zentralvorstandes der Industriegewerkschaft" 08/1990Einladung Betriebsrat Regierung Magdeburg, 15. Februar 1933Informationsblatt zur Weiterbildung für Betriebsratsmitglieder des DGB, 1990Information Schulungsangebot der IG Textil-Bekleidung-Leder zum Thema Betriebsratswahlen, 13.09.1990
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